ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der PVSelected GmbH (im Folgenden “Verkäufer”) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
4. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben lediglich klarstellenden Charakter. Auch ohne eine Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Verantwortung des Käufers für hinterlegte Daten
Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten, insbesondere Unternehmensbezeichnung, Rechnungs- und Lieferadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT) sowie Kontaktdaten vollständig, korrekt und aktuell anzugeben.
Für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtige, unvollständige oder veraltete Angaben des Käufers zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Nachforderungen, Bußgeldern oder sonstigen Schäden frei, die infolge fehlerhafter Angaben – insbesondere bei unzutreffender Angabe der Steuerpflicht (z. B. falsche VAT-ID) – entstehen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Die auf der Website www.pvselected.com dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar, sondern sind als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage zu verstehen.
Mit dem Absenden einer Bestellung über das Online-System gibt der Käufer eine unverbindliche Anfrage zum Erwerb der ausgewählten Ware ab.
Nach Eingang der Anfrage wird diese von Verkäufer geprüft. Erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer per E-Mail (Auftragsbestätigung) kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
§ 4 Lieferfristen und Lieferverzug
Liefertermine oder -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls sind sie freibleibend und unverbindlich.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und – soweit vereinbart – der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt.
Bei Kunden ohne eingeräumten Zahlungsaufschub erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Kunden mit eingeräumtem Zahlungsziel erfolgt die Lieferung nur, wenn die vereinbarte Kreditlinie nicht überschritten wird.
Wird ein ausdrücklich schriftlich vereinbarter Liefertermin erheblich überschritten, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für den Käufer objektiv unzumutbar.
Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen oder behördlichen Maßnahmen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend der Dauer der Störung. Dauert die Störung mehr als vier Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinaus an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt betrifft nur den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die bereits erbrachten Teilleistungen sind für den Käufer nicht nutzbar. Schadensersatzansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Verladung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Es gelten die Vorschriften über den Versendungskauf gemäß § 447 BGB. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4. Die Versandkosten richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versandbedingungen des Verkäufers. Diese können insbesondere Schwellenwerte für versandkostenfreie Lieferungen oder pauschale Versandkostenregelungen enthalten.
5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Versandbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültigen Regelungen werden auf der Webseite des Verkäufers veröffentlicht oder im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Verkäufers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transportkosten, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige durch die Lieferung anfallende öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Käufer zunächst eine Bestellbestätigung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt abhängig von der jeweils vereinbarten Zahlungsbedingung wie folgt:
Bei Kunden ohne eingeräumtes Zahlungsziel erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Rechnung wird nach Versand der Ware erstellt und dem Käufer übermittelt.
Bei Kunden mit vereinbartem Zahlungsziel erfolgt die Lieferung gemäß den vereinbarten Konditionen. Die Rechnung wird nach Versand der Ware ausgestellt, und der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Lieferungen an Kunden mit Zahlungsziel erfolgen ausschließlich im Rahmen der individuell vereinbarten Kreditlinie. Wird diese Kreditlinie durch offene oder laufende Aufträge überschritten, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung weiterer Lieferungen bis zum Ausgleich oder zur Freigabe zurückzuhalten.
Unabhängig von den getroffenen Zahlungsvereinbarungen behält sich der Verkäufer insbesondere im Fall von Zahlungsausfällen, Überschreitung der Kreditlinie oder einer Verschlechterung der Bonität des Käufers das Recht vor, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
Zahlungen sind ausschließlich unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern und – sofern gesetzlich erforderlich – nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen vom Ausgleich sämtlicher offener Beträge abhängig zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Waren erfolgen bzw. unmittelbar bevorstehen.
3. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 3. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
§ 8 Mängelansprüche des Käufers
Für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder andere äußerlich erkennbare Mängel sind vom Käufer bei Erhalt der Ware auf dem Lieferschein oder beim Frachtführer schriftlich zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine entsprechende Anzeige spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung, gilt die Lieferung insoweit als genehmigt.
Für nicht sofort erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Rügepflicht nach §§ 377, 381 HGB. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Bei berechtigten Sachmängeln ist der Verkäufer – soweit er nicht selbst Hersteller der Ware ist – berechtigt, die Reklamation im Namen des Käufers gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten zu koordinieren. Eine darüber hinausgehende eigene Verpflichtung zur Mängelbeseitigung besteht nicht, sofern sie nicht gesetzlich zwingend vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart wurde.
Ersatzlieferung oder Nachbesserung sowie die Übernahme von Transport-, Arbeits- oder sonstigen Kosten erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der vom jeweiligen Hersteller festgelegten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.
Kulanzregelungen oder freiwillige Unterstützungsleistungen des Verkäufers, die über die Garantiebedingungen des Herstellers hinausgehen, erfolgen ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründeten keinen Anspruch auf zukünftige Gleichbehandlung.
Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware, sofern keine längere Frist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 445b BGB.
§ 9 Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 10 Rechtswahl, Rechtsverfolgungskosten und Gerichtsstand
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz des Verkäufers.
3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
4. Der Käufer hat alle erforderlichen Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Zusammenhang mit diesem Vertrag außerhalb Deutschlands anfallen. Für die Rechtsverfolgung und -verteidigung innerhalb Deutschlands gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder Vereinbarung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Vereinbarung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.